Erkrankung, Befreiung und Beurlaubung

Erkrankung

Der zentrale Grundsatz lautet: Wer krank ist, bleibt zuhause, erholt sich und kommt fit wieder in die Schule. So können Ansteckungen im Schulalltag wirksam verhindert werden.

Bitte nutzen Sie für die Krankmeldung das Modul Fehlzeiten im Schulmanager und entschuldigen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen telefonisch. Eine Krankmeldung über den Schulmanager gilt als schriftliche Entschuldigung. Eine zusätzliche ausgedruckte Mitteilung in Papierform ist nicht erforderlich.

Erfolgt die Krankmeldung ausschließlich telefonisch, benötigen wir innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung.

Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises in der 4. Jahrgangsstufe wird ein ärztliches Attest erforderlich.

Befreiung, Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Über die Befreiung von einzelnen Fächern entscheidet die Klassenleitung. Eine ein- oder mehrtägige Beurlaubung bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

Kann Ihr Kind aufgrund körperlicher Beeinträchtigung vorübergehend nicht am Sportunterricht teilnehmen, benötigt die zuständige Sportlehrkraft eine schriftliche Erklärung der Eltern. Bei länger andauernden Verletzungen ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem die voraussichtliche Dauer der Befreiung hervorgeht.

Die entsprechenden Formulare für Befreiungen und Beurlaubungen erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres über den Schulmanager. Bitte beachten Sie, dass der Antrag sowohl für eine Beurlaubung als auch für eine Befreiung frühzeitig, nicht erst am betreffenden Tag, und in zweifacher Ausführung bei der Klassenleitung eingereicht werden muss. Nach Genehmigung erhalten Sie ein Exemplar zurück.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind den versäumten Unterrichtsstoff bei Krankheit, Beurlaubung oder Befreiung selbstständig nachholt. Sie können hierfür eine anderes Kind beauftragen, Ihrem Kind die Hausaufgaben oder die notwendigen Einträge aus dem Unterricht mitzubringen.