Erkrankung, Befreiung und Beurlaubung

Erkrankung, Befreiung und Beurlaubung

Der zentrale Grundsatz lautet: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob ein COVID-19-Verdacht besteht oder nicht. So können Ansteckungen in der Schule wirksam verhindert werden.

Bitte nutzen Sie für die Krankmeldung das Modul „Fehlzeiten“ im Schulmanager und entschuldigen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen per Telefon. Wenn Sie Ihr Kind über den Schulmanager krankmelden, ist dies für uns wie eine schriftliche Entschuldigung. Sie müssen keine zusätzliche schriftliche Mitteilung ausdrucken und Ihrem Kind mitgeben.

Wenn Sie aber die Krankmeldung nur fernmündlich erledigen, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen.

Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises in der 4. Jahrgangsstufe wird ein ärztliches Zeugnis benötigt.

Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7716/aktualisierte-hygieneempfehlungen-fuer-die-bayerischen-schulen-schuljahr-20222023.html

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern trifft die Klassleitung, die Entscheidung über eine ein- oder mehrtägige Beurlaubung bedarf der Genehmigung der Schulleitung.

Sollte Ihr Kind aufgrund körperlicher Beeinträchtigung einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen können, benötigt die zuständige Sportlehrkraft eine schriftliche Erklärung der Eltern. Bei längeren Befreiungen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Formulare für Befreiungen und Beurlaubungen erhalten Sie über die Klassleitung. Bitte beachten Sie, dass der Antrag sowohl für eine Beurlaubung als auch für eine Befreiung frühzeitig und in doppelter Ausführung bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden muss. Nach Genehmigung erhalten sie ein Exemplar zurück.

Kümmern Sie sich bitte selbstständig darum, dass Ihr Kind bei Krankheit, Beurlaubung und Befreiung den versäumten Unterrichtsstoff nachholt. Dazu können Sie gerne ein anderes Kind beauftragen, welches Ihrem Kind die Hausaufgaben oder Einträge mitbringen soll.